Plädoyers der Anklage im 'Journalisten-Prozeß'
Im Dresdener Prozess gegen die zwei Journalisten, die im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL und in ZEIT ONLINE über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet hatten, hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von jeweils 6.000 Euro gefordert. Die Nebenklage will die beiden Journalisten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sehen. Das Urteil soll am 13. August 2010 gesprochen werden. Thomas Datt und Arndt Ginzel wird 'üble Nachrede' vorgeworfen.
Insgesamt haben die sächsischen Strafverfolger zwischen dem 04.06.2007 und dem 05.03.2009 von der Staatsanwaltschaft insgesamt 21 Verfahren gegen Journalisten eingeleitet. Sie hatten über Einzelheiten in der 'Sachsen-Affäre' berichtet.
Wer sich für die Hintergründe dieses Verfahrens interessiert, dem sei folgender Artikel aus dem aktuellen Journalist empfohlen: Journalisten auf der Anklagebank.